Mehr Wohnraum für Aalen!

Wohnraumakquise –

Bieten Sie der wobauaalen Ihren leerstehenden Wohnraum an.

Eigentümer*innen & Wohnungsnutzer*innen

Ihre Fragen, unsere Antworten

Aus Sicht der Eigentümer*innen …

Welchen Vorteil habe ich als Eigentümer*in?
Wenn Sie Ihre Wohnung im Rahmen der Wohnraumakquise zur Verfügung stellen, garantiert Ihnen die Wohnungsbau Aalen GmbH eine Mietzahlung für die Dauer von 3 Jahren. Eben-falls sind in dieser Zeit eventuelle Beschädigungen in der Wohnung vollumfänglich über unsere Gesellschaft abgedeckt. Der/die Objektverwalter*in kümmert sich außerdem um sämtliche Korrespondenz mit dem/der Untermieter*in.
Wer legt die Miethöhe fest?
Bevor es zu einem Mietvertragsabschluss kommt, findet eine Besichtigung Ihrer Immobilie durch unsere Objektverwalter*innen statt. In Rahmen dieser Besichtigung werden alle wichtigen Details zur Immobilie in Erfahrung gebracht, sodass die ortsübliche Vergleichs-miete über den Mietspiegel der Stadt Aalen berechnet werden kann. Anschließend werden wir Ihnen als Eigentümer*in die Zusammensetzung der ortsüblichen Vergleichsmiete erläutern.
Von wem wird die Miete überwiesen?
Die Wohnungsbau Aalen GmbH übernimmt alle Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag und ist somit auch für die monatlichen Mietzahlungen an den/die Eigentümer*in verant-wortlich.
Habe ich ein Mitspracherecht bei der Auswahl von dem/der Wohnungsnutzer*in?
Die Wohnraumakquise zielt darauf ab, stille Wohnraumreserven im Gemeinwesen zu heben und diese vor allem Personen mit dringendem Wohnbedarf zu überlassen. Hierzu zählen insbesondere junge Familien mit Kindern, die bereits in der Interessentenkartei der Wohnungsbau Aalen GmbH registriert sind. Um Ihre Immobilie bestmöglich belegen zu können, beurteilen und bewerten wir diverse Faktoren und führen anhand dieser Daten ein Matching zwischen Wohnung und Interessent*in durch. Der/die Eigentümer*in vertraut auf die jahrelange Erfahrung der Objektverwalter*innen und verzichtet auf ein Mitspracherecht bei der Mieterauswahl.
Besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Mietverhältnisses?
Ja, dem/der Eigentümer*in obliegt die Möglichkeit, das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 573 BGB ordentlich zu kündigen.
Sind Mieterhöhungen möglich?
Ja, Sie vermieten Ihre Wohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete an unsere Gesellschaft und sind während der Dauer des Mietverhältnisses dazu berechtigt, gesetzlich zulässige Mietanpassungen durchzuführen.
Wer erstellt die Betriebskostenabrechnung und wie werden die Betriebskosten abgerechnet?
Als Eigentümer*in erstellen Sie die Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung selbst und geben diese an uns weiter. Die Abrechnung mit dem/der Untermieter*in erfolgt durch unsere Gesellschaft. Alternativ können die Betriebskosten auch über Pauschalen abgewickelt werden.
Wer kümmert sich um die erneute Mietersuche, wenn der/die Wohnungsnutzer*in kündigt?
Das Mietverhältnis zwischen dem/der Eigentümer*in und der Wohnungsbau Aalen GmbH wird fest für die Dauer von 3 Jahren geschlossen. Sollte es innerhalb dieser Zeit zu einem Mieterwechsel kommen, wird die Wohnungsbau Aalen GmbH auf die Interessent*innen aus der Kartei zurückgreifen und eine erneute Belegung der Wohnung vornehmen. Die Mieter-auswahl erfolgt dabei, wie unter Punkt 4 beschrieben.
Wer kümmert sich um das Mahnverfahren während des Direktmietverhältnisses zwischen Eigentümer*in und Wohnungsnutzer*in?
Der/die Eigentümer*in muss das Mahn- und Klageverfahren gegen den/die Mieter*in führen und kann sich dabei rechtsanwaltliche Unterstützung einholen. Die dafür anfallenden Kosten sind von dem/der Eigentümer*in zu belegen und werden im Rahmen der Mietausfallgarantie ebenfalls von der Wohnungsbau Aalen GmbH übernommen.
Was passiert, wenn ich die Wohnung verkaufen möchte?
Beim Verkauf einer Mietwohnung gilt: Kauf bricht Miete nicht. Das heißt, dass sich mit dem Verkauf der Mietwohnung an einen neue/n Eigentümer*in an dem bestehenden Mietverhältnis nichts ändert. Der bestehende Mietvertrag wird zu den vereinbarten Konditionen fortgeführt.
Was passiert, wenn ich den Sanierungszuschuss bekomme, dann aber vom Vertrag zurücktrete oder das Mietverhältnis vor Ablauf des Belegungsrechts kündige?
Ein etwaig erhaltener Zuschuss ist in diesem Fall anteilig (in Bezug auf die Gesamtlaufzeit und die noch verbleibende Restlaufzeit) innerhalb eines Monats an die Wohnungsbau Aalen GmbH zurückzuzahlen.
Bekomme ich Unterstützung bei der Sanierung der Wohnung?
Wenn Sie Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen in Ihrer Wohnung durchführen möchten, die dem/der Wohnungsnutzer*in später zugutekommen, können Sie sich Unterstützung durch unsere Technische Abteilung holen. Ein Techniker beurteilt den Sanierungsbedarf in Ihrer Wohnung und holt Angebote von kooperierenden Handwerkern ein. Sobald alle Angebote vorliegen, werden diese gesammelt an Sie übergeben und können von Ihnen beauftragt werden. Nach Abschluss der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme beginnt dann das Mietverhältnis.
Besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Untermietverhältnisses?
Der/die Eigentümer*in kann das Untermietverhältnis zwischen der Wohnungsbau Aalen GmbH und dem/der Wohnungsnutzer*in nicht kündigen. Das Untermietverhältnis endet aber automatisch mit Ablauf des Hauptmietverhältnisses.

Aus Sicht der Wohnungsnutzer*innen …

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Damit wir Sie als Mietinteressent*in berücksichtigen können, benötigen wir eine Mietinteressenten-Selbstauskunft von Ihnen. Das Formular kann an unserem Servicepoint am Südlichen Stadtgraben 13 in 73430 Aalen oder online auf unserer Homepage www.wohnungsbau-aalen.de ausgefüllt werden. Die Bewerbungsaufnahme erfolgt unverbindlich für die Dauer von 6 Monaten.
An wen bezahle ich meine Miete?
Im Rahmen des Untermietvertrages übernehmen Sie alle regulären Rechte und Pflichten eines Mieters. Hierzu gehört auch die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Miete. Als Untermieter*in richten Sie Ihre Mietzahlungen an Ihre Vermieterin, die Wohnungsbau Aalen GmbH.
Muss ich nach Ablauf von drei Jahren ausziehen?
Im Mietvertrag wird vereinbart, dass das Mietverhältnis nach Ablauf von 3 Jahren automatisch endet. Es wird jedoch angestrebt, dass der/die Eigentümer*in im Anschluss ein Direktmietverhältnis mit Ihnen abschließt und Sie die Wohnung somit nicht verlassen müssen. Das Anschlussmietverhältnis ist gegenüber dem/der Eigentümer*in über eine Mietausfallgarantie abgesichert.

Lassen Sie sich jetzt vormerken!

Sie haben Interesse?

Datenschutz

Manfred Eck

+49 7361 9575-0