Mehr Wohnraum für Aalen!
Wohnraumakquise –
Bieten Sie der wobauaalen Ihren leerstehenden Wohnraum an.
Eigentümer*innen & Wohnungsnutzer*innen
Ihre Fragen, unsere Antworten
Aus Sicht der Eigentümer*innen …
Welchen Vorteil habe ich als Eigentümer?
Wer legt die Miethöhe fest?
Da die Wohnraumakquise darauf abzielt, bezahlbaren Wohnraum auf dem Markt zu positionieren, muss sich die Miete zwingend im Bereich der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegen.
Von wem wird die Miete überwiesen?
Habe ich ein Mitspracherecht bei der Auswahl von dem Wohnungsnutzer?
Als Eigentümer können Sie sich auf die jahrelange Expertise unserer Mitarbeitenden verlassen und verzichten so auf ein Mitspracherecht bei der Mieterauswahl.
Besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Mietverhältnisses?
Da auch das Untermietverhältnis zwischen dem Nutzer der Wohnung und der Wohnungsbau Aalen GmbH den regulären mietrechtlichen Bestimmungen unterliegt, können wir dem Eigentümer kein Sonderkündigungsrecht gewähren.
Besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Untermietverhältnisses?
Die Wohnungsbau Aalen GmbH wiederum kann das Untermietverhältnis, nach den Bestimmungen des § 573 BGB, ordentlich kündigen.
Sind Mieterhöhungen möglich?
Die Erhöhung wird, von Seiten der Wohnungsbau Aalen GmbH, an die Nutzer der Wohnung weitergegeben.
Wer erstellt die Betriebskostenabrechnung und wie werden die Betriebskosten abgerechnet?
Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, übernehmen wir die weitere Abwicklung: Unsere Gesellschaft erstellt die Betriebskostenabrechnung für den Untermieter und sorgt dafür, dass die Kosten korrekt verteilt und abgerechnet werden. Auf diese Weise bleibt die Abrechnung für Sie transparent, während wir die operative Durchführung übernehmen.
Alternativ können die Betriebskosten auch über eine vorher vereinbarte Pauschale abgerechnet werden. In diesem Fall entfällt die jährliche Einzelabrechnung, da die Kosten bereits durch die Pauschale abgegolten sind.
Wer kümmert sich um die erneute Mietersuche, wenn der/die Wohnungsnutzer kündigt?
Wer kümmert sich um ein eventuell erforderliches Mahnverfahren während des Direktmietverhältnisses zwischen Eigentümer und Wohnungsnutzer?
Alle anfallenden Kosten sind zunächst vom Eigentümer zu tragen. Können aber, gegen Nachweis, im Rahmen der Mietausfallgarantie gegenüber der Wohnungsbau Aalen geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn ich die Wohnung verkaufen möchte?
Bekomme ich Unterstützung bei der Sanierung der Wohnung?
Die Wohnungsbau Aalen GmbH kann Sie bei der Durchführung der Arbeiten selbst nicht unterstützen, kann aber ggf. auf Förderprogramme oder Ähnliche Themen aufmerksam machen. Auch kann bei Bedarf der Kontakt zu fachspezifischen Handwerkern vermittelt bzw. hergestellt werden.
Aus Sicht der Wohnungsnutzer*innen …
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
An wen bezahle ich meine Miete?
Muss ich nach Ablauf von fünf Jahren ausziehen?
Ein Direktmietverhältnis kommt i. d. R. immer dann zustande, wenn das Untermietverhältnis bereits störungsfrei verlaufen ist und wir dem Eigentümer eine Empfehlung, hinsichtlich der Übernahme seines Untermieters, aussprechen können.
Lassen Sie sich jetzt vormerken!
