Mehr Wohnraum für Aalen!

Wohnraumakquise –

Bieten Sie der wobauaalen Ihren leerstehenden Wohnraum an.

Eigentümer*innen & Wohnungsnutzer*innen

Ihre Fragen, unsere Antworten

Aus Sicht der Eigentümer*innen …

Welchen Vorteil habe ich als Eigentümer?
Wenn Sie Ihre Wohnung im Rahmen der Wohnraumakquise zur Verfügung stellen, garantiert Ihnen die Wohnungsbau Aalen GmbH eine Mietzahlung für die Dauer von 5 Jahren. Ebenfalls sind in dieser Zeit eventuelle Beschädigungen an der Mietsache vollumfänglich durch unsere Gesellschaft abgesichert. Der zuständige Objektverwalter kümmert sich außerdem um sämtliche Korrespondenz und Abstimmung mit dem Nutzer Ihrer Wohnung.
Wer legt die Miethöhe fest?
Bevor es zu einem Mietvertragsabschluss kommt, findet eine Besichtigung Ihrer Immobilie durch den für die Wohnraumakquise zuständigen Objektverwalter statt. Im Rahmen dieser Besichtigung werden alle wichtigen Details zu Ihrer Wohnung in Erfahrung gebracht, sodass im Anschluss eine Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, über den Mietspiegel der Stadt Aalen, vorgenommen werden kann. Sobald ein Ergebnis aus der Mietspiegelberechnung vorliegt, zeigen wir Ihnen auf, zu welchem Preis eine Anmietung der von Ihnen angebotenen Wohnung erfolgen kann bzw. darf.

Da die Wohnraumakquise darauf abzielt, bezahlbaren Wohnraum auf dem Markt zu positionieren, muss sich die Miete zwingend im Bereich der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegen.

Von wem wird die Miete überwiesen?
Die Wohnungsbau Aalen GmbH übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag und ist somit auch für die monatlichen Mietzahlungen an den Eigentümer verantwortlich.
Habe ich ein Mitspracherecht bei der Auswahl von dem Wohnungsnutzer?
Die Wohnraumakquise zielt darauf ab, stille Wohnraumreserven im Gemeinwesen zu heben und diese vor allem Personen mit dringendem Wohnbedarf zu überlassen. Hierzu zählen insbesondere junge Familien mit Kindern, die bereits in der Interessentenkartei der Wohnungsbau Aalen GmbH registriert sind. Um Ihre Immobilie bestmöglich belegen zu können, beurteilen und bewerten wir diverse Faktoren und führen anhand dieser Daten ein Matching zwischen Wohnung und Interessenten durch.

Als Eigentümer können Sie sich auf die jahrelange Expertise unserer Mitarbeitenden verlassen und verzichten so auf ein Mitspracherecht bei der Mieterauswahl.

Besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Mietverhältnisses?
Als Eigentümer der Mietsache haben Sie die Möglichkeit, das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 573 BGB ordentlich zu kündigen.

Da auch das Untermietverhältnis zwischen dem Nutzer der Wohnung und der Wohnungsbau Aalen GmbH den regulären mietrechtlichen Bestimmungen unterliegt, können wir dem Eigentümer kein Sonderkündigungsrecht gewähren.

Besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Untermietverhältnisses?
Der Eigentümer kann das zwischen der Wohnungsbau Aalen GmbH und dem Untermieter bestehende Untermietverhältnis nicht kündigen. Dieses endet automatisch mit Ablauf des Hauptmietverhältnisses.

Die Wohnungsbau Aalen GmbH wiederum kann das Untermietverhältnis, nach den Bestimmungen des § 573 BGB, ordentlich kündigen.

Sind Mieterhöhungen möglich?
Die zu Beginn des Mietverhältnisses ermittelte und für den Vertragsabschluss festgesetzte ortsübliche Vergleichsmiete kann, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, während der Dauer des Mietverhältnisses auf das zulässige Niveau angepasst bzw. erhöht werden.

Die Erhöhung wird, von Seiten der Wohnungsbau Aalen GmbH, an die Nutzer der Wohnung weitergegeben.

Wer erstellt die Betriebskostenabrechnung und wie werden die Betriebskosten abgerechnet?
Als Eigentümer erstellen Sie die Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung zunächst selbst. Dazu erfassen Sie alle umlagefähigen Kosten, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Anschließend übermitteln Sie uns die fertige Abrechnung.

Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, übernehmen wir die weitere Abwicklung: Unsere Gesellschaft erstellt die Betriebskostenabrechnung für den Untermieter und sorgt dafür, dass die Kosten korrekt verteilt und abgerechnet werden. Auf diese Weise bleibt die Abrechnung für Sie transparent, während wir die operative Durchführung übernehmen.

Alternativ können die Betriebskosten auch über eine vorher vereinbarte Pauschale abgerechnet werden. In diesem Fall entfällt die jährliche Einzelabrechnung, da die Kosten bereits durch die Pauschale abgegolten sind.

Wer kümmert sich um die erneute Mietersuche, wenn der/die Wohnungsnutzer kündigt?
Das Mietverhältnis zwischen dem Eigentümer und der Wohnungsbau Aalen GmbH wird fest für die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Sollte es innerhalb dieser Zeit zu einem Mieterwechsel kommen, werden wir erneut unsere Mietkartei sichten und nach einem geeigneten Interessenten für Ihre Wohnung suchen. Die Mieterauswahl erfolgt dabei analog zum Erstvermietungsprozess.
Wer kümmert sich um ein eventuell erforderliches Mahnverfahren während des Direktmietverhältnisses zwischen Eigentümer und Wohnungsnutzer?
Sollte der Wohnungsnutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Mietverhältnis in Verzug geraten und so offene Forderungen produzieren, muss der Eigentümer selbst ein Mahn- bzw. Klageverfahren in die Wege leiten und auch führen. Er kann sich hierbei aber rechtsanwaltlich unterstützen lassen.

Alle anfallenden Kosten sind zunächst vom Eigentümer zu tragen. Können aber, gegen Nachweis, im Rahmen der Mietausfallgarantie gegenüber der Wohnungsbau Aalen geltend gemacht werden.

Was passiert, wenn ich die Wohnung verkaufen möchte?
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung gilt der gesetzliche Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“. Das bedeutet, dass das bestehende Mietverhältnis, trotz Eigentümerwechsel, vollständig und unverändert fortgeführt wird. Für den Mieter bleibt alles beim Alten: Alle vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten behalten ihre Gültigkeit. Der neue Eigentümer übernimmt automatisch die Rolle des bisherigen Vermieters und tritt damit in sämtliche Regelungen des bestehenden Mietvertrags ein. Dazu zählen unter anderem die vereinbarte Miethöhe, die Nebenkostenregelungen sowie die geltenden Kündigungsfristen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein Eigentümerwechsel keine Nachteile für den Mieter mit sich bringt.
Bekomme ich Unterstützung bei der Sanierung der Wohnung?
Sollten Sie Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung planen, sind diese, vor Abschluss eines Mietvertrages, vollständig durchzuführen und fertigzustellen.

Die Wohnungsbau Aalen GmbH kann Sie bei der Durchführung der Arbeiten selbst nicht unterstützen, kann aber ggf. auf Förderprogramme oder Ähnliche Themen aufmerksam machen. Auch kann bei Bedarf der Kontakt zu fachspezifischen Handwerkern vermittelt bzw. hergestellt werden.

Aus Sicht der Wohnungsnutzer*innen …

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Damit wir Sie als Mietinteressenten berücksichtigen können, benötigen wir eine Mietinteressenten-Selbstauskunft von Ihnen. Das Formular kann an unserem Servicepoint am Südlichen Stadtgraben 13 in 73430 Aalen oder online auf unserer Homepage www.wobauaalen.de ausgefüllt werden. Die Bewerbungsaufnahme erfolgt unverbindlich für die Dauer von 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist ist das Mietgesuch ggf. zu erneuern.
An wen bezahle ich meine Miete?
Im Rahmen des Untermietvertrages übernehmen Sie alle regulären Rechte und Pflichten eines Mieters. Hierzu gehört auch die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Miete. Als Untermieter richten Sie Ihre Mietzahlungen direkt an Ihre Vermieterin, die Wohnungsbau Aalen GmbH.
Muss ich nach Ablauf von fünf Jahren ausziehen?
Im Hauptmietvertrag wird vereinbart, dass das Mietverhältnis, nach Ablauf von fünf Jahren, automatisch endet. Es wird jedoch angestrebt, dass der Eigentümer im Anschluss an diese Zeit ein Direktmietverhältnis mit Ihnen abschließt und Sie somit die Möglichkeit erhalten, die Wohnung weiterhin anzumieten.

Ein Direktmietverhältnis kommt i. d. R. immer dann zustande, wenn das Untermietverhältnis bereits störungsfrei verlaufen ist und wir dem Eigentümer eine Empfehlung, hinsichtlich der Übernahme seines Untermieters, aussprechen können.

Lassen Sie sich jetzt vormerken!

Sie haben Interesse?

Datenschutz

Manfred Eck

+49 7361 9575-0